Personen, welche die Rechtsauskunft des SVIT Zürich in Anspruch nehmen, stimmen den vorliegenden Benützungsbestimmungen zu.
Der SVIT Zürich bietet eine telefonische Rechtsauskunft im Sinne einer ersten Einschätzung an. Umfangreiche und schwierige Sachverhalte und komplizierte Rechtsfragen können mit dieser Rechtsauskunft nicht abschliessend behandelt werden. Die Rechtsauskunft bietet lediglich eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes durch eine Fachperson. Die Fachperson schätzt die Rechtslage ein, erteilt dem Benützer einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und beantwortet einfache Rechtsfragen.
Die Rechtsauskunft basiert auf der vom Benützer geschilderten Sachverhaltsdarstellung. Ergibt sich tatsächlich ein anderer Sachverhalt oder werden bestehende Informationen präzisiert, kann dies zu einer anderen Rechtslage führen. Jegliche Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechtsauskünfte werden gegenüber dem SVIT Zürich und den Fachpersonen soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Benützer sind selber für die Einhaltung von allfälligen gesetzlichen, richterlichen und/oder behördlichen Fristen verantwortlich.
Anfragen und Antworten der Rechtsauskunft sind umfangmässig begrenzt. Die Rechtsauskunft wird nicht aufgezeichnet. Der Benützer hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Mitteilung der telefonisch erteilten Rechtsauskunft.