Telefonische Rechtsauskunft

Kontaktformular

Bitte füllen Sie die Eingabemaske aus und wählen Sie das betreffende Rechtsgebiet. Ihre Mitgliedernummer des SVIT Zürich finden Sie auf der Jahresbeitragsrechnung. Zur Beantwortung der eingehenden Anfragen wurde ein Juristen-Pool gebildet. Dies sind ausgewiesene Fachpersonen, welche beim SVIT Zürich im entsprechenden Rechtsgebiet dozieren. Somit ist für unsere Mitglieder gewährleistet, spezifisch vertiefte und aktuelle Auskünfte zu erhalten. Nachdem Sie Ihre Anfrage eingegeben haben, werden Sie in der Regel innerhalb von zwei Werktagen von einem zugewiesenen Juristen telefonisch kontaktiert, um das Anliegen zu besprechen.

Mitglieder des SVIT Zürich haben Anspruch auf zwei kostenlose telefonische Erstauskünfte (à 30 Minuten) pro Verbandsjahr. Werden diese nicht bezogen, entsteht kein Entschädigungsanspruch und diese verfallen automatisch am 31. Dezember des laufenden Jahres. Ab der dritten Erstauskunft wird ein Honoraransatz von CHF 250.– / Stunde verrechnet. Auch Nichtmitglieder (Firmen) können von dieser Dienstleistung profitieren, wobei dann der Honoraransatz CHF 300.– / Stunde beträgt. Weiterführende Beratungen aufgrund der Erstauskunft können mit dem zuständigen Juristen direkt vereinbart werden (Mandatsbasis im Ermessen des Juristen). Wird ein bestimmter Jurist gewünscht, kann dieser direkt kontaktiert werden. Eine telefonische Erstauskunft ist in diesem Fall kostenpflichtig, resp. im Ermessen des Juristen. Diese Dienstleistung steht für Privatpersonen leider nicht zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Auskunft keine Unterlagen zugeschickt werden können.

Auf der Jahresrechnung ersichtlich